Einspeisemanagement (EISMAN):
Im Falle einer reduzierten Einspeiseleistung Ihrer Anlagen kümmern wir uns um die Entschädigungszahlung. Profitieren Sie von unserem gepflegten Kontakt zu den Netzbetreibern, der den Ablauf für Sie erheblich vereinfacht.
Durch den starken Ausbau der erneuerbaren Energien kommt es häufiger zu Überlastungen der Stromnetze. Um die Stabilität im Stromnetz zu gewährleisten, sendet der Netzbetreiber ein Steuersignal an die Umspannwerke und die Einspeiseleistung der angeschlossen Anlagen verringert sich temporär auf 60%, 30% oder 0%. Für diese Eingriffe nach §14 EEG 2017 erhält der Anlagenbetreiber eine Entschädigungszahlung nach §15 EEG 2017.
Als einer der führenden Dienstleister für Ertragsausfallberechnungen verfügen wir über ein hohes Maß an Erfahrung und pflegen gute Kontakte zu den Netzbetreibern.
Von der Erfassung der Einsätze bis zur Rechnungsstellung, unser Team kümmert sich um den gesamten Ablaufprozess. Ob Einzelanlage, Windpark oder Biogas, gerne beraten wir Sie individuell in einem persönlichen Gespräch.
Nachdem Sie uns einige Daten ihrer Anlage(n) zur Verfügung gestellt haben überprüfen wir wie viele Reduzierungen bei Ihnen vorlagen, eine Geltendmachung Ihrer Ansprüche ist bis zu drei Jahren rückwirkend möglich. Danach führen wir einige Berechnungen durch, um zu prüfen, welches Abrechnungsverfahren (Pauschal oder Spitz) für Sie am sinnvollsten ist. Anschließend erhalten Sie Ihr persönliches Angebot von uns. Dieses Verfahren unterscheidet uns von anderen Anbietern welche Ihnen standardisierte Angebote unterbreiten.